Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024
Die Amtsdauer des Kuratoriums ist dieselbe wie diejenige der Landesregierung. Nach Ablauf der Amtsdauer sind die Geschäfte weiterzuführen, bis das neubestellte Kuratorium zusammentritt.
In Kraft seit 06.08.1981 bis 31.12.9999
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