§ 7 UMG-RegV (Errichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden), Geschlechtsneutrale Funktionsbezeichnungen - JUSLINE Österreich
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
In Kraft seit 05.05.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 UMG-RegV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 UMG-RegV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 UMG-RegV