7.Ziffer 7die Versuchs- oder Beobachtungsstrategien sowie statistische Gestaltung zur Minimierung der Zahl der Tiere, der Schmerzen, des Leidens, der Ängste und gegebenenfalls der Umweltauswirkungen,
8.Ziffer 8die erneute Verwendung von Tieren und die damit verbundenen kumulativen Auswirkungen auf das Tier,
9.Ziffer 9die vorgeschlagene Einstufung des Schweregrads,
10.Ziffer 10gegebenenfalls die Vermeidung einer nicht gerechtfertigten doppelten Durchführung von Tierversuchen,
11.Ziffer 11die Unterbringungs-, Haltungs- und Pflegebedingungen für die Tiere,
12.Ziffer 12die anzuwendenden Tötungsmethoden sowie
13.Ziffer 13die Sachkunde der am Projekt beteiligten Personen.
In Kraft seit 05.12.2020 bis 31.12.9999
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