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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Antragsunterlagen gemäß § 26 Abs. 2 Z 6 des Tierversuchsgesetzes 2012§ 26 Abs. 2 Z 6 TVG 2012 müssen folgende Angaben umfassen: Die Antragsunterlagen gemäß Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 6, des TierversuchsgesetzesTVG 2012 müssen folgende Angaben umfassen:
Die Antragsunterlagen gemäß § 26 Abs. 2 Z 6 des Tierversuchsgesetzes 2012§ 26 Abs. 2 Z 6 TVG 2012 müssen folgende Angaben umfassen: Die Antragsunterlagen gemäß Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 6, des TierversuchsgesetzesTVG 2012 müssen folgende Angaben umfassen: