§ 22 TVV 2012 Inhalt und Umfang der reduzierten Antragsunterlagen

TVV 2012 - Tierversuchs-Verordnung 2012 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die vereinfachten Anträge gemäß § 26 Abs. 3 TVG 2012 müssen nicht die in § 26 Abs. 2 TVG 2012 vorgesehenen nichttechnischen Projektzusammenfassungen enthalten. Die vereinfachten Anträge gemäß Paragraph 26, Absatz 3, TVG 2012 müssen nicht die in Paragraph 26, Absatz 2, TVG 2012 vorgesehenen nichttechnischen Projektzusammenfassungen enthalten.

In Kraft seit 05.12.2020 bis 31.12.9999
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