Bei der Erweiterung bestehender Schigebiete ist jedenfalls darauf zu achten, dass
a) | auf folgende Naturgüter besondere Rücksicht genommen wird: | |||||||||
1. | auf Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen, Nackried-Gesellschaften und Gämsheide; | |||||||||
2. | auf die Habitate des Birkhuhns, des Alpenschneehuhns und des Haselhuhns; | |||||||||
3. | auf artenreiche Bergwiesen und deren Verzahnungen mit anderen Lebensraumtypen; | |||||||||
4. | auf Sonderstandorte von besonderer Bedeutung, wie natürliche oder naturnahe stehende und fließende Gewässer, Auwälder, Trockenstandorte, Schneetälchengesellschaften und Gletscherschliffbereiche; | |||||||||
5. | auf besondere landschaftsprägende Elemente, wie markante Einzelbäume, Felsblöcke oder Blockhalden; | |||||||||
b) | im hohen Maße ingenieurbiologische Methoden und Maßnahmen eingesetzt werden; | |||||||||
c) | Schiabfahrten unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Geländestruktur trassiert werden; | |||||||||
d) | nach baubedingten Landschaftseingriffen standortgerechte und bestandssichere Rekultivierungen vorgenommen werden; | |||||||||
e) | eine umweltfreundliche Energieversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung gewährleistet sind; | |||||||||
f) | besonders umweltfreundliche Bauweisen, Bautechniken und - materialien zum Einsatz kommen. |
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