§ 21 T-PSMG Behörde

T-PSMG - Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024

Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.

 

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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