§ 28 T-PSMG Inkrafttreten

T-PSMG - Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2006, LGBl. Nr. 5/2007, außer Kraft.

(3) § 4 Abs. 4 und § 19 Abs. 1 lit. a, soweit sich dieser auf § 4 Abs. 4 bezieht, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 15.06.2012 bis 31.12.9999
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