§ 25 T-FPO Brandmeldestellen

T-FPO - Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.06.2026

Brandmeldestellen sind jene Stellen, die an den telefonischen Feuerwehrnotruf angeschlossen sind. Der Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH wird vom Land Tirol die Aufgabe der Zentralen Brandmeldestelle übertragen. Der Landeshauptmann hat der Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH die öffentliche Kurzrufnummer 122 für Notrufdienste zur ausschließlichen Nutzung zuzuteilen Die Leitstelle Tirol gemeinnützige GmbH hat im Zusammenwirken mit dem Landes-Feuerwehrverband Brandmeldestellen in den Bezirken als Ausfallsebene einzurichten.

In Kraft seit 09.05.2026 bis 31.12.9999
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