Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
(1)Absatz eins,(Anm.: Abs. 1 und 2 treten mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft)Anmerkung, Absatz eins und 2 treten mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft)
(3)Absatz 3,Die Abs. 1 und 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.Die Absatz eins und 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
(4)Absatz 4,Das Inhaltsverzeichnis und § 13a und § 13b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2013 treten am 1. Jänner 2014 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und Paragraph 13 a und Paragraph 13 b, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2013, treten am 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 19.06.2013 bis 31.12.9999
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