§ 27 StPEG 2004 Kostentragung

StPEG 2004 - Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Die gesetzlichen Schulerhalter haben für die Kosten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der Pflichtschulen aufzukommen.

In Kraft seit 12.11.2004 bis 31.12.9999
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