§ 1 Stmk. SBN

Stmk. SBN - Satzungen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Jede vollziehende Tätigkeit der Organe der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht kann nur auf Grund von Beschlüssen ausgeübt werden.

In Kraft seit 25.07.1980 bis 31.12.9999
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