Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.10.2024
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2017, in Kraft.
In Kraft seit 07.07.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 StIAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 StIAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 StIAG