Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Folgende Sachlage: Wohnanlage mit 3 Gebäuden und Tiefgaragen, 28 Eigentümer. Eine Wohnungen ist inkl. Tiefgaragenabstellplatz vermietet. Der Mieter ist der Meinung, dass er sein gebrauchtes Moped neu lackieren muss und macht dies in der Tiefgarage (!) mitten im Fahrweg zu den Abstellplätzen. ... mehr lesen...
Wohnanlage mit 16 Wohnungen in 3 Mehrfamilienwohnhäusern;Der Mehrheitseigentümer hat seine 10 Wohnungen vermietet;6 Miteigentümer haben jeweils 1 Eigentumswohnung;fraglicher Vorfall: Ein Mieter beschädigt das Terrassenmetallgeländer (ca. 1m hoch) indem er ein Geländerfeld (ca. 1m breit ) heraus s... mehr lesen...
was bedeutet zu §§125 strafgesetzbuch.....,198 Abs1 strafgesetzbuch? mehr lesen...
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