Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 8. Mai 1988 um römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch die am 8. Mai 1988 um 6.50 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien erfolgte Festnahm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 StGB §125 StPO §177 Abs1 Z1
Rechtssatz:
Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch seine Festnahme; unvertretbare Annahme der Gefahr einer Sachbeschädigung
Entscheidungstexte B 1227/88 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 12.06.1990 B 12... mehr lesen...