Die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) beim Bundeskanzleramt, Senat N.N., hat im Beisein des Disziplinaranwaltes sowie in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner rechtsfreundlichen Vertretung und der Schriftführerin nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. Februar 2026 zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, 1. er hat am X.X. eine den Sicherheitsbehörden zukommende Observation von A.A. im Bereich der in N.N. gelegene Moschee ohne die gemäß § 22 Abs 8 Militärbe... mehr lesen...