Sofern eine Bestätigung gemäß § 7 nicht erteilt wird, ist der Projektwerber von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich zu informieren Sofern eine Bestätigung gemäß Paragraph 7, nicht erteilt wird, ist der Projektwerber von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich zu informieren
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