Für Sessellifte ist die Richtlinie gemäß Z 3 anstelle der Bedingnisse gemäß Z 1 anzuwenden.Für Sessellifte ist die Richtlinie gemäß Ziffer 3, anstelle der Bedingnisse gemäß Ziffer eins, anzuwenden.
Diese Regelwerke, Erlässe, Richtlinien und Rundschreiben sind auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veröffentlicht.
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