§ 131 SchOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

SchOG - Schulorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnungen auf Grund der in Z 2 bis 4 genannten Bestimmungen können bereits von dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt folgenden Tag an erlassen werden; sie treten frühestens mit den im ersten Satz dieses Absatzes bezeichneten Zeitpunkten in Kraft.

  1. (7) Die nachstehenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 512/1993 treten wie folgt in Kraft:
In Kraft seit 21.04.2023 bis 31.12.9999
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