§ 130d SchOG Übergangsbestimmung zur Einführung der Mittelschule

SchOG - Schulorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2018 auf die Mittelschule abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. August 2020 die Neue Mittelschule an die Stelle der Mittelschule.

In Kraft seit 01.09.2019 bis 31.12.9999
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