Abweichend von § 8h Abs. 3b sind Sprachförderkonzepte für die schulautonome Umsetzung von Deutschfördermaßnahmen (§ 8h Abs. 3a) für das Schuljahr 2026/2027 der zuständigen Schulbehörde bis spätestens 15. April 2026 zur Kenntnis zu bringen. Abweichend von Paragraph 8 h, Absatz 3 b, sind Sprachförderkonzepte für die schulautonome Umsetzung von Deutschfördermaßnahmen (Paragraph 8 h, Absatz 3 a,) für das Schuljahr 2026/2027 der zuständigen Schulbehörde bis spätestens 15. April 2026 zur Kenntnis zu bringen.
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