Salzburger Grundversorgungsgesetz (Sbg. GVOG) Fundstelle

Sbg. GVOG - Salzburger Grundversorgungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.10.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025
  3. § 0 gültig von 23.11.2018 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2018
  4. § 0 gültig von 01.07.2016 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 51/2016
  5. § 0 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2016

Artikel I

Salzburger Grundversorgungsgesetz

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Ziel des Gesetzes

         § 2      Grundsätze

         § 3      Informationspflicht

         § 4      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde

         § 5      Zielgruppe

         § 6      Leistungen der Grundversorgung

         § 7      Einsatz der eigenen Mittel

         § 8      Einsatz der eigenen Kräfte

         § 9      Ablehnung und Einschränkung der Grundversorgung

         § 10    Ruhen und Erlöschen der Grundversorgung

         § 11    Rückerstattungspflicht

3. Abschnitt

Leistungserbringung; Verfahrensbestimmungen

         § 12    Leistungserbringung

         § 13    Antragstellung

         § 14    Mitwirkungs- und Anzeigepflichten

         § 15    Entscheidung im Verwaltungsweg

         § 15a   Rechtsberatung und -vertretung

4. Abschnitt

Auskunftspflicht, Datenschutz und Kostentragung

         § 16    Auskunftsermächtigung und -verpflichtung

         § 16a   Abfragen von Informationssystemen

         § 17    Verarbeitung personenbezogener Daten

         § 17a   Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

         § 17b   Datenverarbeitung durch Einrichtungen und Institutionen der Grundversorgung

         § 17c   Einschränkung der Betroffenenrechte

         § 17d   Löschung von Daten

         § 17e   Wahrung der Geheimhaltung im Rahmen der Grundversorgung

         § 18    Kostentragung

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 19    Abgabenbefreiung

         § 20    Strafbestimmungen

         § 21    Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 22    Umsetzungshinweis

         § 23    Inkrafttreten

         § 24    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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