Salzburger Finanzgeschäfte-Verordnung (Sbg. FV) Fundstelle

Sbg. FV - Salzburger Finanzgeschäfte-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 2013, mit der nähere Bestimmungen zur Sicherstellung einer risikoaversen Finanzgebarung im Land Salzburg erlassen werden (Salzburger Finanzgeschäfte-Verordnung)
StF: LGBl Nr 98/2013

Änderung

LGBl Nr 57/2015

LGBl Nr 80/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs 4 des Salzburger Finanzgebarungsgesetzes - S.FG, LGBl Nr 59/2013, wird mit Zustimmung des Salzburger Landtages vom 11. Dezember 2013 verordnet:

In Kraft seit 21.12.2013 bis 31.12.9999
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