§ 10 RHV Inkrafttreten

RHV - Recyclingholzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 2012 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 178/2018 treten in Kraft:In der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 178 aus 2018, treten in Kraft:
    1. 1.Ziffer eins§ 1 Z 4, § 3 Z 2 und 9, § 7 Abs. 1 und 2, Anhang 2 Kapitel 1.1 und 2.10 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten,Paragraph eins, Ziffer 4,, Paragraph 3, Ziffer 2, und 9, Paragraph 7, Absatz eins und 2, Anhang 2 Kapitel 1.1 und 2.10 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten,
    2. 2.Ziffer 2§ 4 Abs. 1 bis 5 und § 7 Abs. 3 mit 1. Jänner 2019.Paragraph 4, Absatz eins bis 5 und Paragraph 7, Absatz 3, mit 1. Jänner 2019.
  3. (3)Absatz 3,Der Titel sowie die Anhänge 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 495/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel sowie die Anhänge 1 und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2020, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 21.11.2020 bis 31.12.9999
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