Anl. 3 RHV Qualitätsanforderungen an Recyclingholzprodukte

RHV - Recyclingholzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

  1. 1.Ziffer einsGrenzwerte für das Vorliegen des Abfallendes bei Recyclingholz und bestimmungsgemäße Verwendung
  2. 1.1eins Punkt einsGrenzwerte für Recyclingholzprodukte
  3. 1.2eins Punkt 2Einhaltung von Grenzwerten
  4. 1.3eins Punkt 3Berechnung des Medians und des 80-er Perzentils
  5. 1.4eins Punkt 4Bestimmungsgemäße Verwendung
  6. 2.Ziffer 2Vorgaben zur Probenahmeplanung, Probenahme und Durchführung der Untersuchungen
  7. 2.12 Punkt einsProbenahmeplanung
  8. 2.22 Punkt 2Probenahmevorschriften
  9. 2.2.12 Punkt 2 Punkt einsUntersuchung des ersten Loses
  10. 2.2.22 Punkt 2 Punkt 2Untersuchungen ab dem zweiten Los
  11. 2.32 Punkt 3Rückstellproben
  12. 2.Ziffer 2Ausnahmen von der Beprobung
  13. 2.52 Punkt 5Probenvorbereitung
  14. 2.62 Punkt 6Bestimmungsverfahren
  15. 2.72 Punkt 7Beurteilungsnachweis
  16. 2.82 Punkt 8Externe Prüfung

  1. 1.Ziffer einsGrenzwerte für das Vorliegen des Abfallendes bei Recyclingholz und bestimmungsgemäße Verwendung
  2. 1.1 eins Punkt einsGrenzwerte für Recyclingholzprodukte

Parameter

Grenzwerte [mg/kg TM]

Median

80-er Perzentil

As

1,2

1,8

Pb

10

15

Cd

0,8

1,2

Cr

10

15

Hg

0,05

0,075

Zn

140

210

Cl

250

300

F

15

20

Summe PAK (EPA)

2

3

  1. 1.2eins Punkt 2
In Kraft seit 15.05.2012 bis 31.12.9999
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