Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
1.Ziffer einsGrenzwerte für das Vorliegen des Abfallendes bei Recyclingholz und bestimmungsgemäße Verwendung
1.1eins Punkt einsGrenzwerte für Recyclingholzprodukte
1.2eins Punkt 2Einhaltung von Grenzwerten
1.3eins Punkt 3Berechnung des Medians und des 80-er Perzentils
1.4eins Punkt 4Bestimmungsgemäße Verwendung
2.Ziffer 2Vorgaben zur Probenahmeplanung, Probenahme und Durchführung der Untersuchungen
2.12 Punkt einsProbenahmeplanung
2.22 Punkt 2Probenahmevorschriften
2.2.12 Punkt 2 Punkt einsUntersuchung des ersten Loses
2.2.22 Punkt 2 Punkt 2Untersuchungen ab dem zweiten Los
2.32 Punkt 3Rückstellproben
2.Ziffer 2Ausnahmen von der Beprobung
2.52 Punkt 5Probenvorbereitung
2.62 Punkt 6Bestimmungsverfahren
2.72 Punkt 7Beurteilungsnachweis
2.82 Punkt 8Externe Prüfung
1.Ziffer einsGrenzwerte für das Vorliegen des Abfallendes bei Recyclingholz und bestimmungsgemäße Verwendung
1.1 eins Punkt einsGrenzwerte für Recyclingholzprodukte
Parameter
Grenzwerte [mg/kg TM]
Median
80-er Perzentil
As
1,2
1,8
Pb
10
15
Cd
0,8
1,2
Cr
10
15
Hg
0,05
0,075
Zn
140
210
Cl
250
300
F
15
20
Summe PAK (EPA)
2
3
1.2eins Punkt 2
In Kraft seit 15.05.2012 bis 31.12.9999
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