Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Für die Anlegung der Personenstandsbücher sind Vordrucke im Format DIN A 4 nach den Anlagen 3 (Geburtenbuch), 7 (Ehebuch), 10 (Sterbebuch), 12 (Buch für Todeserklärungen) und 24 (Partnerschaftsbuch) zu verwenden.
In Kraft seit 02.01.2010 bis 31.12.9999
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