Statistische Einheiten sind die Leistungserbringer gemäß § 4, die Pflege- und Betreuungsdienste innerhalb des festgelegten Leistungskataloges anbieten. Statistische Einheiten sind die Leistungserbringer gemäß Paragraph 4,, die Pflege- und Betreuungsdienste innerhalb des festgelegten Leistungskataloges anbieten.
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