§ 10 PDStV 2012 Veröffentlichung

PDStV 2012 - Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Hauptergebnisse der Erhebung bis Ende des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen.

In Kraft seit 13.09.2012 bis 31.12.9999
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