Die Art und der Umfang der Mitwirkung des zuständigen Personalvertretungsorgans an der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung sowie der betrieblichen Schulung und Umschulung können zwischen Betriebsinhaber und Personalvertretungsorgan durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Insbesondere soll eine Mitwirkung des Personalvertretungsorgans vereinbart werden bei der Erstellung von Richtlinien über:
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