§ 25a PatV-EG

PatV-EG - Patentverträge-Einführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.

In Kraft seit 19.12.2001 bis 31.12.9999
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