Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026
Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung für den Versandhandelsumsatz, im Rahmen dessen das Paket zugestellt werden soll. Die entstandene Steuerschuld kann nach der Zustellung des Pakets nicht mehr entfallen.
In Kraft seit 01.10.2026 bis 31.12.9999
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