Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 6 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 79/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 6, Absatz 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 79 aus 2024, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 16.03.2024 bis 31.12.9999
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