Organe der Personalvertretung
(1) Organe der Peronalvertretung sind:
a) | die Dienststellenversammlung; | |||||||||
b) | der Dienststellenausschuß; | |||||||||
c) | der Obmann des Dienststellenausschusses (Dienststellenobmann); | |||||||||
d) | der Landespersonalausschuß; | |||||||||
e) | der Obmann des Landespersonalausschusses (Landesobmann); | |||||||||
f) | die Vertrauensperson; | |||||||||
g) | der Dienststellenwahlausschuß; | |||||||||
h) | der Zentralwahlausschuß. |
(2) Der Wirkungsbereich der Dienststellenversammlung, des Dienststellenausschusses und des Obmannes des Dienststellenausschusses erstreckt sich auf die Bediensteten der Dienststelle, im Falle einer Verfügung gemäß § 5 Abs. 1 auf den jeweils in Betracht kommenden Kreis der Bediensteten. Der Obmann des Dienststellenausschusses führt die Bezeichnung Dienststellenobmann.
(3) Der Wirkungsbereich des Landespersonalausschusses und des Obmannes des Landespersonalausschusses erstreckt sich auf die Bediensteten aller Dienststellen des Landes. Der Obmann des Landespersonalausschusses führt die Bezeichnung Landesobmann.
(4) Der Wirkungsbereich der Vertrauensperson erstreckt sich auf die Bediensteten der jeweiligen Organisationseinheit des Amtes der Landesregierung, für die die Vertrauensperson gewählt wird, im Falle einer Verfügung gemäß § 5 Abs. 5 auf den jeweils in Betracht kommenden Kreis von Bediensteten.
(5) Der Wirkungsbereich der bei den Bezirkshauptmannschaften eingerichteten Organe der Personalvertretung erstreckt sich auch auf die beim jeweiligen Sozialhilfeverband tätigen Bediensteten des Landes. Der Wirkungsbereich der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Organe der Personalvertretung erstreckt sich auch auf die nicht bei Dienststellen des Landes tätigen Bediensteten des Landes.
(6) Die Gesamtheit der Bediensteten, auf die sich der Wirkungsbereich des Landespersonalausschusses bezieht, besitzt Rechtspersönlichkeit. Ihre gesetzliche Vertretung obliegt dem Landespersonalausschuß.
(7) Personalvertreter im Sinne dieses Gesetzes sind die Mitglieder der Dienststellenausschüsse und des Landespersonalausschusses sowie die Vertrauenspersonen.
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