§ 11 Oö. DAV 2015 § 11

Oö. DAV 2015 - Oö. Dienstausbildungsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft; gleichzeitig treten die Oö. Dienstausbildungsverordnung 2005 - Oö. DAV 2005, LGBl. Nr. 76/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 100/2009, sowie die Verordnung des für Personalangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG gemäß § 24 Abs. 3 Oö. LBG (gespag- Dienstausbildungsverordnung), außer Kraft.

In Kraft seit 01.03.2015 bis 31.12.9999
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