Art. 24 ÖStP 2025 Artikel 24

ÖStP 2025 - Österreichischer Stabilitätspakt 2025 (Bund – Länder – Gemeinden)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Außerkrafttreten des ÖStP 2012

Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 tritt für die Vertragspartner dieser Vereinbarung jeweils rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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