Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist in Verfahren auf Grund dieser Verordnung im Verhältnis zum Österreichischen Aero Club die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
In Kraft seit 12.12.2015 bis 31.12.9999
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