§ 4 ODGV 2011

ODGV 2011 - Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Durch diese Verordnung bleiben anlagenbezogene Anforderungen für die mittel- oder langfristige Lagerung oder die Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte in Anlagen, welche keine zusätzlichen Anforderungen für die ortsbeweglichen Druckgeräte selbst festlegen, unberührt.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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