§ 22 NÖ LFBAO 1991 Berufsbezeichnung

NÖ LFBAO 1991 - NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024

Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung berechtigt je nach Ausbildungsgebiet zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen;

1.

Meister Landwirtschaft

2.

Meister ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

3.

Meister Gartenbau

4.

Meister Feldgemüsebau

5.

Meister Obstbau und Obstverwertung

6.

Meister Weinbau- und Kellerwirtschaft

7.

Meister Molkerei- und Käsereiwirtschaft

8.

Meister Pferdewirtschaft

9.

Meister Fischereiwirtschaft

10.

Meister Geflügelwirtschaft

11.

Meister Bienenwirtschaft

12.

Meister Forstwirtschaft

13.

Meister Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

14.

Meister landwirtschaftliche Lagerhaltung

15.

Meister Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

In Kraft seit 05.05.2015 bis 31.12.9999
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