(2) Das Gelöbnis lautet:
“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 21 Abs. 2 zweiter Satz zu wahren und das Wohl der Gemeinde ....... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß Paragraph 21, Absatz 2, zweiter Satz zu wahren und das Wohl der Gemeinde ....... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”
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