NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle

NÖ AKG - NÖ Auskunftsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

LGBl. 0020-1

[CELEX-Nr.: 390L0313]

LGBl. 0020-2

[CELEX-Nr.: 32003L0004, 32003L0098]

LGBl. 0020-3

[CELEX-Nr.: 32007L0002]

LGBl. 0020-4

LGBl. Nr. 58/2015

[CELEX-Nr.: 32013L0037]

LGBl. Nr. 45/2017

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 45/2019

LGBl. Nr. 60/2021

Inhaltsverzeichnis

 

§ 1

Inhalt

Abschnitt 1
Allgemeines Auskunftsrecht

§ 2

Recht auf Auskunft

§ 3

Verlangen um Auskunft

§ 4

Erteilung der Auskunft

§ 5

Einschränkungen des Auskunftsrechtes

§ 6

Verweigerung der Auskunft durch Bescheid

Abschnitt 2
Umweltinformation

§ 7

Ziel, Anwendungsbereich

§ 8

Umweltinformationen

§ 9

Informationspflichtige Stellen

§ 10

Freier Zugang zu Umweltinformationen

§ 11

Mitteilungspflicht

§ 12

Mitteilungsschranken und Verweigerungsgründe

§ 13

Rechtsschutz

§ 14

Veröffentlichung von Umweltinformationen

§ 15

Übermittlungspflicht

§ 16

Abgabenbefreiung

Abschnitt 3
Geodateninfrastruktur des Landes

§ 17

Ziel

§ 18

Anwendungsbereich

§ 19

Begriffsbestimmungen

§ 20

Anforderungen an Metadaten

§ 21

Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

§ 22

Netzdienste

§ 23

Geoportal INSPIRE, Verknüpfung mit Geodaten Dritter

§ 24

Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu Geodaten

§ 25

Entgelt für Netzdienste

§ 26

Nutzung von Geodaten durch öffentliche Geodatenstellen Österreichs

§ 27

Nutzung von Geodaten durch die Europäische Union, andere Mitgliedstaaten oder internationale Einrichtungen

§ 28

Rechtsschutz

§ 29

Monitoring

§ 30

Berichtspflichten, Koordinierung

§ 31

Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen

§ 32

Ziel

§ 33

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 33a

Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 34

Begriffsbestimmungen

§ 35

Allgemeiner Grundsatz

§ 36

Begehren auf Weiterverwendung

§ 37

Verfügbare Formate

§ 38

Grundsätze zur Entgeltsbemessung

§ 39

Standardlizenzen

§ 40

Transparenz

§ 40a

Praktische Vorkehrungen

§ 40b

Forschungsdaten

§ 40c

Hochwertige Datensätze

§ 41

Nichtdiskriminierung

§ 42

Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 43

Verweigerung der Weiterverwendung durch Bescheid

§ 44

Feststellung mit Bescheid (Lizenzen)

§ 45

Rechtsschutz

Abschnitt 4a
Datenschutzbeauftragte

§ 45a

Datenschutzbeauftragte

Abschnitt 5
Gemeinsame Bestimmungen

§ 46

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen

§ 47

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 48

Umgesetzte EU-Richtlinien

§ 49

Inkrafttreten

Anlage 1

 

Anlage 2

 

Anlage 3

 

In Kraft seit 28.09.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ AKG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 NÖ AKG