Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.07.2025
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.08.2025
0 Kommentare zu § 47 NÖ AKG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 47 NÖ AKG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 47 NÖ AKG