§ 16 NÖ AKG Abgabenbefreiung

NÖ AKG - NÖ Auskunftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024

Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen und die Mitteilung von Umweltinformationen nach diesem Abschnitt unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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