§ 12 NISV Schlussbestimmungen

NISV - Netz- und Informationssystemsicherheitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

In Kraft seit 18.07.2019 bis 30.09.2026
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