§ 28 NISG Bezugnahme auf Richtlinien

NISG - Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, ABl. Nr. L 194 vom 19.07.2016 S. 1, umgesetzt. Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, Amtsblatt Nummer L 194 vom 19.07.2016 Seite 1, umgesetzt.

In Kraft seit 29.12.2018 bis 30.09.2026
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