§ 27 NISG Schlussbestimmungen

NISG - Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

In Kraft seit 29.12.2018 bis 30.09.2026
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