§ 7 NEHG-EMV-LuF Höhe der Vergütung

NEHG-EMV-LuF - NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Vergütungssätze

Der für die Berechnung der Vergütung gemäß § 25 Abs. 4 NEHG 2022 heranzuziehende Verbrauch beträgt je Hektar bewirtschafteter Fläche für den Vergütungszeitraum: Der für die Berechnung der Vergütung gemäß Paragraph 25, Absatz 4, NEHG 2022 heranzuziehende Verbrauch beträgt je Hektar bewirtschafteter Fläche für den Vergütungszeitraum:

  1. 1.Ziffer eins
In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
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