§ 10 NEHG-EMV-LuF Verweise

NEHG-EMV-LuF - NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Soweit in dieser Verordnung auf das NEHG 2022 verwiesen wird, ist dieses in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2024 anzuwenden. Soweit in dieser Verordnung auf das NEHG 2022 verwiesen wird, ist dieses in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2024, anzuwenden.

In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
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