§ 3 NEHG-EMV-LuF Externe Stelle

NEHG-EMV-LuF - NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Als externe Stelle gemäß § 24 Abs. 3 NEHG 2022 wird zur Unterstützung des Vollzugs der Entlastungsmaßnahme gemäß § 25 NEHG 2022 die AMA benannt. Die AMA unterliegt der fachlichen Weisungsbefugnis der zuständigen Behörde (§ 28 NEHG 2022) für die ihr gemäß dem 2. Abschnitt übertragenen Aufgaben. Die AMA leistet der zuständigen Behörde Gewähr für die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Vergütungsbeträge und erstattet jährlich Bericht über die Besorgung der übertragenen Aufgaben. Als externe Stelle gemäß Paragraph 24, Absatz 3, NEHG 2022 wird zur Unterstützung des Vollzugs der Entlastungsmaßnahme gemäß Paragraph 25, NEHG 2022 die AMA benannt. Die AMA unterliegt der fachlichen Weisungsbefugnis der zuständigen Behörde (Paragraph 28, NEHG 2022) für die ihr gemäß dem 2. Abschnitt übertragenen Aufgaben. Die AMA leistet der zuständigen Behörde Gewähr für die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Vergütungsbeträge und erstattet jährlich Bericht über die Besorgung der übertragenen Aufgaben.

In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
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