Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages, an dem die beihilferechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind), in Kraft und ist auf Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 rückwirkend anwendbar. Die vollständige Erfüllung der beihilferechtlichen Voraussetzungen sind durch den Bundesminister für Finanzen im Bundesgesetzblatt kundzumachen (Anm. 1. Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages, an dem die beihilferechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind), in Kraft und ist auf Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 rückwirkend anwendbar. Die vollständige Erfüllung der beihilferechtlichen Voraussetzungen sind durch den Bundesminister für Finanzen im Bundesgesetzblatt kundzumachen Anmerkung eins,,
(_____________________
Anm. 1: vgl. BGBl. I Nr. 137/2024)Anmerkung eins, : vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2024,)
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