§ 15 MSV 2010 Installation und Verwendung der Maschinen

MSV 2010 - Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht können Anforderungen festgelegt werden, die zum Schutz von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern, bei der Installation und Verwendung der Maschinen für notwendig erachtet werden, sofern dies keine Veränderungen dieser Maschinen gegenüber den Bestimmungen dieser Verordnung zur Folge hat.

In Kraft seit 29.12.2009 bis 31.12.9999
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